News vom Ringerverband

Die Pandemie hat eine neue Welle hervorgerufen und wir befinden uns in Baden-Württemberg in der Alarmstufe. Bereits vor der Saison haben wir uns auf diesen Umstand eingestellt.

Der Sport-Ausschuss des WRV hatte getagt, auch hierzu haben wir uns Gedanken gemacht und Beschlüsse gefasst. Zudem wollen wir euch Antworten zu Fragen geben, die bereits bei uns im Verband eingegangen sind.

Grundsatz

  • der Sport AS hat einstimmig beschlossen, dass wir auch mit der 2 G Regel (Alarmstufe) die
    Verbandsrunde so fern von der Landesregierung erlaubt, weiter beschreiten werde
  • Alle Vereine haben vor der Saison einstimmig gesagt, wir wollen die Saison ringen auch in der 2-G-Phase. Eine Kampfabsage ist das letzte Mittel.
  • Das GFP in Abstimmung mit dem Ligenreferent entscheidet im Einzelfall, ob der Kampf verlegt wird oder eine zu-Null-Niederlage gewertet wird. Prämisse bei der Entscheidung liegt hier darauf, ob der Verein in der Lage wäre, eine Mannschaft an die Matte zu bekommen und dies zumutbar ist.

Zuschauer
Der Verband gibt keine Regelungen vor. Es gilt die Regelung der Landesregierung bzw. der örtlichen Behörden. Es obliegt den ausrichtendenen Vereinen, ob sie eine Deckelung der Zuschaueranzahl veranlassen oder gänzlich auf Zuschauer verzichten. Für Zuschauer im geschlossenen Gebäude gilt:

  • Zutritt nur mit 2 G (Geimpft oder genesen) – beides mit entsprechendem Nachweis
  • Hier wurden in der Vergangenheit leider immer wieder Lücken entdeckt. Bitte nehmt die Kontrollen ernst lasst niemand ohne Nachweis in die Halle.
  • Schüler und Schülerinnen dürfen symptomfrei in die Halle, sofern der Schulbesuch nachgewiesen wird. Bei Jugendlichen bis 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen reicht ein negativer POC-Test aus, der nicht älter wie 24 h ist.
  • Kinder unter 6 oder noch nicht eingeschult sind auflagenfrei.
  • In der Halle herrscht auch bei 2G in der Alarmstufe Maskenpflicht!

Sportler
Von der bisherigen Stichprobenregelung weichen wir ab sofort ab. Die Überprüfung findet zu 100% statt. Alle am Wettkampf teilnehmenden müssen den Nachweis beim Kampfrichter vorlegen. Dieser Wunsch kam auch von einigen Vereinen heraus und diesem kommen wir nach.Bitte beachtet nochmal, bei ausländischen Sportler akzeptieren wir Nachweise nur in Englisch und Deutsch.Starten dürfen:

  • Sportler über 18 mit Nachweis von 2 G (Geimpft oder genesen)
  • Sportler mit dem Status J oder JN mit einem negativem POC-Schnelltest (nicht älter wie 24h) oder negativem PCR-Test (nicht älter wie 48 h). Hier gibt es zu bisher keine Veränderung. Der POC-Schnelltest darf nur von einer zertifizierten Teststelle sein. Für Jugendliche ist dieser in BW kostenlos.

Bitte beachtet, das Betreten der Sportler in den Sportbereich ist ebenfalls zu kontrollieren. Es schockiert mich zu hören, dass in manchen Hallen keine Kontrollen stattfinden der Sportler, die den Hallenbereich durch einen separaten Eingang betreten. Bitte hier entsprechend nachschärfen.

Ligenstruktur kommende Saison
In der kommenden Saison ringen wir die Ligen mit folgenden Mannschaftsstärken:

  • Oberliga: 9 Teams
  • Verbandsliga: 9 Teams
  • Landesliga: 9 Teams
  • Landesklasse: 9 Teams
  • Bezirksliga: wird der Modus erst nach Feststellung der teilnehmenden Teams gebildet.

Der Letzte hat immer ein Abstiegsrecht und steht zunächst als Absteiger fest. Gibt es mehr wie 2 Aufsteiger findet zwischen dem 3.Aufsteiger und dem Absteiger eine Relegation statt. Die Verzichtsregel gilt dann analog der Saison 2019.

(Quelle: Manuel Senn, WRV-Ligenreferent)